Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der bonovito geschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

§ 2 Vertragsschluss
Angebote von bonovito sind freibleibend, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch bonovito verbindlich. Dies gilt auch für nachträglich getroffene Änderungen und Ergänzungen solcher Vereinbarungen. Der Vertragsschluss kann in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist Vertragsgegenstand die Erbringung der in dem jeweiligen Vertrag näher bezeichneten Leistungen. Rechts- und Steuerberatungsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
(2) bonovito ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
(3) bonovito wird die im Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Termin erbringen und an den Auftraggeber übermitteln.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat bonovito alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. bonovito wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit erläutern, welche Informationen, Daten und Unterlagen benötigt werden.
(2) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich.

§ 5 Preise, Rechnungen, Fälligkeit
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden sämtliche Leistungen von bonovito nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer abgerechnet.
(2) Rechnungen der bonovito sind – soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart – sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig.
(3) Bezüglich den Gesundheitsleistungen, unter anderem der digitale Gesundheitsplattform „mariposa", erfolgt die Abrechnung final nach Einsendung der Mitarbeiterliste. Es wird mindestens 90% der in dem Vertrag festgehaltenen Mitarbeiter-Anzahl abgerechnet. Sollten weniger als 90% der im Vertrag festgehaltenen Mitarbeiter-Anzahl final gemeldet werden, bedarf dies eine Genehmigung der bonovito.

§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat bonovito aufgetretene Mängel unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit bonovito die Beseitigung der angezeigten Mängel im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Mängelanzeige gelingt, steht bonovito eine weitere Nacherfüllungsmöglichkeit innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzender Nachfrist, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf, zu. Gelingt die Nacherfüllung innerhalb dieser Nachfrist nicht, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal ein Jahr seit Erbringung der Leistung.

§ 7 Haftung
bonovito haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nachfolgender Maßgabe:
(1) Eine unbeschränkte Haftung besteht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung; bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) In allen anderen Fällen der Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach auf den Schaden, der für die Erbringung von Lohnberatungsleistungen vorhersehbar und typisch ist, begrenzt.
(3) Eine über den in § 7 Abs. 1 und 2 beschriebenen Umfang hinausgehende Haftung von bonovito besteht nicht.
(4) Für die Wiederbeschaffung von Daten wird nur gehaftet, soweit ein solcher Datenverlust eingetreten ist, obwohl der Auftraggeber die Daten gemäß aller üblichen und angemessenen Vorkehrungen gesichert hat.
(5) Der Auftraggeber hat bonovito etwaige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von bonovito aufnehmen zu lassen, so dass bonovito möglichst frühzeitig informiert ist, um gegebenenfalls den Schaden soweit möglich zu mindern.

§ 8 Höhere Gewalt
Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), die die Leistungen von bonovito erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen bonovito, die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens drei Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Strom- und Internetausfälle sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die bonovito nicht zu vertreten hat.

§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) bonovito erfasst, speichert und verarbeitet die zur Verfügung gestellten Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und im alleinigen Auftrag des Auftraggebers und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftraggeber versichert, die gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Daten an bonovito von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an bonovito allein verantwortlich.
(3) Die gemäß § 4 Abs. 1 und 2 dieser AGB übermittelten personenbezogenen Daten sowie sämtliche Informationen, welche als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind (Vertrauliche Informationen), werden von beiden Parteien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Dies gilt nicht, wenn die Vertraulichen Informationen dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von Dritter Seite bekannt gemacht werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrages beruht; oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Die Verpflichtung gemäß § 9 Abs. 3 besteht nach Beendigung des Vertrages fünf Jahre fort.

§ 10 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Im Falle der Kündigung wird bonovito alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien – soweit archiviert – nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten dem Auftraggeber zur Abholung bereitstellen. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Bereitstellung die Dokumente, Unterlagen und Kopien abholen, ist bonovito berechtigt, diese zu vernichten.
(2) Anschließend wird bonovito alle gespeicherten Stammdaten des Auftraggebers sowie die personen-bezogenen Daten der Arbeitnehmer und sonstige vertrauliche Informationen des Auftraggebers löschen.

§ 11 Verjährung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
(1) Ansprüche gegen bonovito verjähren ein Jahr nach Entstehung des Anspruches und Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist Bielefeld.